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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2012 - L 7 AS 56/11   

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https://dejure.org/2012,126278
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2012 - L 7 AS 56/11 (https://dejure.org/2012,126278)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.12.2012 - L 7 AS 56/11 (https://dejure.org/2012,126278)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - L 7 AS 56/11 (https://dejure.org/2012,126278)
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  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2012 - L 7 AS 56/11
    Die Ausschlussregelung beruht auf der Erwägung, dass bereits die Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder nach den §§ 60 bis 62 SGB III die Kosten des Lebensunterhalts umfasse und deshalb im Grundsatz die Grundsicherung nicht dazu diene, durch Sicherstellung des allgemeinen Lebensunterhalts das Betreiben einer dem Grunde nach anderweitig förderungsfähigen Ausbildung zu ermöglichen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 28/07 R, Rdnr. 4 zitiert nach juris).

    Erforderlich ist vielmehr, dass Umstände hinzutreten, die den Leistungsausschluss auch unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks des § 7 Abs. 5 SGB II als übermäßig hart, d.h. als unzumutbar oder in hohem Maße unbillig erscheinen lassen (BSG, Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 28/07 R, Rdnr. 20).

    Die Notwendigkeit eines Abbruchs der Ausbildung begründet keinen besonderen Härtefall (BSG, Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 28/07 R, Rdnr. 25).

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2012 - L 7 AS 56/11
    Für die Annahme einer besonderen Härte reicht es allerdings nicht aus, dass die Ausbildung wegen fehlender Mittel nicht fortgeführt werden kann (BSG, Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 28/06 R, Rdnr. 34).

    Danach könne ein besonderer Härtefall insbesondere dann angenommen werden, wenn wegen einer Ausbildungssituation ein Hilfebedarf entstanden ist, der nicht durch BAföG oder BAB gedeckt werden kann und deswegen begründeter Anlass für die Annahme besteht, die vor dem Abschluss stehende Ausbildung werde nicht beendet und damit drohe das Risiko zukünftiger Erwerbslosigkeit (BSG, Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 28/06 R, Rdnr. 34).

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2012 - L 7 AS 56/11
    Auch komme die Annahme einer besonderen Härte in Betracht, wenn die finanzielle Grundlage der Ausbildung aus der Sicht des Auszubildenden gesichert schien oder tatsächlich gesichert war, jedoch kurz vor dem Abschluss entfällt (BSG a.a.O., Rdnr. 36), oder wenn die Fortführung einer bereits weit vorangeschrittenen und bisher kontinuierlich betriebenen Ausbildung aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls wegen Krankheit oder Behinderung gefährdet ist (BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 67/08 R, Rdnr. 20).
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